Abstract Link to heading
Nur sehr wenige Gerichte in Deutschland veröffentlichen systematisch ihre Entscheidungen - ein großes Problem im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit und das Rechtsstaatsprinzip. Der Artikel skizziert Probleme die durch die fehlende Verfügbarkeit freier juristischer Daten entstehen, erläutert Anwendungsbeispiele mit Praxisbezug und zeigt Wege aus der Misere auf.
Kontext Link to heading
Dieser Artikel ist auf Einladung des Vorstandes des Deutschen Richterbundes (Landesverband Berlin) entstanden und in der VOTUM 1/2021 (Seiten 21 bis 26) erschienen. Zudem wurde der Artikel inhaltsgleich am 29. März 2021 auf der Webseite des Deutschen Richterbundes (Landesverband Berlin) veröffentlicht.
Die VOTUM ist die Zeitschrift des Deutschen Richterbundes (Landesverband Berlin) und erscheint 2 bis 4 mal im Jahr.
Einleitung Link to heading
Das Ideal von Open Legal Data - die freie Verfügbarkeit juristischer Daten - ist keine Erfindung des Internets, sondern eine zentrale demokratische Errungenschaft und das Fundament des modernen Rechtsstaats. So schreibt § 5 I UrhG die Urheberrechtsfreiheit für “Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen” vor. Nach § 5 II UrhG gilt das gleiche für “andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind”. Willkür und Geheimjustiz lassen sich nur verhindern wenn Bürger:innen eine realistische Chance haben das jeweils gültige Recht zu erkennen und ihr Verhalten danach auszurichten. Das bedeutet konkret die Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht nur von Gesetzen und Verordnungen, sondern auch von der in der juristischen Praxis überragend wichtigen Rechtsprechung und anderen juristischen Dokumenten, die staatliche Machtausübung legitimieren und umsetzen. (…)