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[Open Access] Vollständige Präsentation:   doi.org/10.5281/zenodo.4748999

Kontext Link to heading

Diese Präsentation war Grundlage für die von mir am 1. Juni 2021 gehaltene Gastvorlesung »Der Schutz von Cultural Heritage durch Menschenrechte und Völkerstrafrecht«, Teil der von Herrn Professor Dr. Gerhard Vinken organisierten Ringvorlesung »Akteure der Denkmalpflege. Berichte aus der Praxis« der Universität Bamberg. In diesem Zyklus lag der Schwerpunkt auf dem Thema »Denkmalpflege und Politik. Konflikte um Erbe in öffentlichen Räumen«.

Abstract Link to heading

Die systematische Zerstörung von Kulturgütern durch den Islamischen Staat in Syrien und im Irak (2014-2019) hat die Weltöffentlichkeit erschüttert und erneut die Notwendigkeit des expliziten Schutzes von »Cultural Heritage« verdeutlicht.

Diese Gastvorlesung öffnet mit einer Analyse der genauen Begriffe und Ideengeschichte der Konzepte »Culture«, »Cultural Heritage« und ihrer Operationalisierung im Völkerrecht. Darauf aufbauend wurden Grundpfeiler des internationalen Menschenrechtsschutzes und die Idee der »cultural rights« besprochen, gefolgt von einem Überblick über die praktische Arbeit von RASHID International im internationalen Menschenrechtsschutz.

Das Völkerstrafrecht spielt in der juristischen Aufarbeitung von Kulturgutzerstörungen eine besondere Rolle. Zwar werden diese Taten im internationalen Diskurs meist als Kriegsverbrechen deklariert (siehe Fall Al-Mahdi), können jedoch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der höchsten internationalen und nationalen Gerichte auch als »crime of persecution« (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) verfolgt werden und als Beweismaterial für den »special intent« im Rahmen von Völkermord dienen. Die Verbrechen gegen die Minderheit der Jesiden im Irak fanden in dieser Gastvorlesung besondere Berücksichtigung und die von RASHID International, Yazda und EAMENA durchgeführte internationale Untersuchung wurde stichpunktartig besprochen.

Varianten Link to heading

Die Präsentation ist in zwei Varianten veröffentlicht:

  • PDF-Datei mit den reinen Präsentationsfolien
  • PDF-Datei in der sich Präsentationsfolien mit Notizen (Hinweise, Literatur zur Vertiefung und Quellenangaben) abwechseln

Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen nicht alle während der Gastvorlesung gezeigten Fotos veröffentlicht sind. Inhaltlich ist die Präsentation ungekürzt.