Überblick Link to heading
Ab sofort werde ich alle zukünftigen Software-Publikationen nur noch unter Copyleft-Lizenzen veröffentlichen. Copyleft bedeutet, dass die Weiterverbreitung des Originals oder derivativer Werke nur unter der ursprünglichen oder einer kompatiblen Lizenz erlaubt ist. Das betrifft alle neue Software, neue Versionen existierender Software, Software-Bibliotheken, aktive Projekte, öffentliche Entwicklungsversionen auf GitHub und alles neue oder aktuelle.
Ich bevorzuge die GNU General Public License v3 (GPLv3), aber werde von Fall zu Fall entscheiden ob eine andere Copyleft-Lizenz vorzugswürdig ist. Ich denke über die GNU Affero General Public License (AGPLv3) für bestimmte Projekte nach, habe mich aber noch nicht entschieden.
Ich sorge für eine rückwärtskompatible Lizenzierung vergangener Projekte und Versionen. Alle vergangenen und inaktiven Software-Publikationen bleiben unter der Lizenz, unter der sie ursprünglich veröffentlicht wurden. Üblicherweise ist das MIT No Attribution (MIT-0).
Meine akademischen Schriften werden ebenfalls zu Copyleft-Lizenzierung übergehen, in der Regel Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0). Diese Webseite ist bereits unter CC BY-SA 4.0 lizenziert und das wird so bleiben.
Ich werde wissenschaftliche Datensätze weiterhin unter der am wenigsten restriktiven Lizenz veröffentlichen. Sind die Daten urheberrechtsfrei so wird auch der Datensatz urheberrechtsfrei sein. Hinsichtlich amtlicher aus Justiz und Politik sind mir andere Prinzipien wichtiger, vor allem die Förderung des Rechtsstaats und der Rechtswissenschaft. Das erfordert die unbeschränkte Nutzbarkeit amtlicher Daten.
Essay über die Gründe Link to heading
Über diesen Prinzipien-Wechsel habe ich mir viele Gedanken gemacht und sie als Essay aufgeschrieben. Der Essay ist auf meinem englischsprachigen Blog im Open Access zu lesen.